Es geht trotzdem weiter!

Ab dem 16.03.2021 gilt im Landkreis Zwickau aufgrund der erhöhten Inzidenz die Aufhebung der Lockerungsmaßnahmen sowie eine Ausgangsbeschränkung. Genaue Details findet man auf der Webseite des Landkreis Zwickau.

Gott sei Dank sind jedoch die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe davon nicht betroffen, sodass unsere Kurse in diesen Altersgruppen fortgesetzt werden können. Eine Mail vom Jugendamt des Landkreises Zwickau hat uns dies heute bestätigt. Darin steht: „Nach Pkt. 22 können Einrichtungen und Angebote, deren Betrieb nicht nach § 4 Abs. 2 SächsCoronaSchVO oder durch Allgemeinverfügung der zuständigen kommunalen Behörde untersagt sind, weiterhin genutzt werden. In der Allgemeinverfügung des Landkreises Zwickau vom 15. März 2021, welche zum 16. März 2021 in Kraft tritt, ist hierzu nichts bestimmt. Demnach können die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe von Nutzerinnen und Nutzern nach den Bestimmungen der am 08. März 2021 in Kraft getretenen SächsCoronaSchVO und der Anordnung von Hygieneauflagen weiterhin besucht werden.

Wir freuen uns also, dass wir weitermachen können!

Foto: Franziska Barth